Designrecht

Als Design kann die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt werden, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.

Nahezu jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kann für ein Designrecht in Frage kommen: Erzeugnisse, zusammengesetzte Erzeugnisse, Teile von Erzeugnissen, Logos, Icons, Produktverpackungen, Schrifttypen, Grafiken, Geschäftsaufmachungen, Verzierungen, Landkarten, Webdesign.

Schutzvoraussetzung für ein Design sind zwei Kriterien: Es muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein und es muss Eigenart aufweisen. Diese Voraussetzungen werden allerdings im Eintragungsverfahren nicht geprüft, sondern erst im Rahmen eines etwaigen Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren.

Mit der Eintragung des Designs erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, das eingetragene Design oder ein anderes Design zu benutzen, das beim so genannten informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt.

Ich berate in allen Bereichen des Designrechts, insbesondere

  • Beratung bei der Entwicklung von IP Strategien
  • Klärung der Verfügbarkeit von Designs durch die Vornahme von Verfügbarkeitsrecherchen
  • Weltweite Betreuung von Designanmeldungen in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen, beginnend mit der Ausarbeitung der eigentlichen Anmeldung bis über die Durchsetzung der Eintragung gegenüber den zuständigen Ämtern
  • Designkollisionsüberwachung hinsichtlich kollidierender Rechte und Verletzungshandlungen Dritter, einschließlich der Überwachung der amtlichen Register sowie durch das Mittel der Grenzbeschlagnahme
  • Durchsetzung und Verteidigung gewerblicher Schutzrechte; Vertretung in gerichtlichen Verletzungs- und Löschungsverfahren und Durchführung einseitiger und kontradiktorischer Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Beratung in Vertragsangelegenheiten, die im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten stehen, insbesondere die Erstellung von Lizenzverträgen, Kaufverträgen und Vertriebsverträgen
  • Verwaltung und Pflege von Schutzrechten, insbesondere deren Verlängerung  und eventuelle Umschreibung;
  • Beratung von Unternehmen bei der selbständigen Betreuung von Schutzrechtsportfolios
  • Bewertung von Designrechten in gutachterlicher Tätigkeit aus rechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Sicht
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