Patentschutz wird für technische Erfindungen gewährt. Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Patentierbar sind grundsätzlich alle Gegenstände und Verfahren aus allen Gebieten der Technik. Man unterscheidet Erzeugnispatente und Verfahrenspatente.
Mit einem Erzeugnispatent können beispielsweise Maschinen und Maschinenteile, Anordnungen von Weinzelteilen, elektronische Schaltungen, Arzneimittel und chemische Stoffe geschützt werden. Verfahrenspatente schützen beispielsweise die Herstellungsprozesse von Produkten, Arbeitsverfahren oder auch die Verwendung von Produkten für bestimmte Zwecke.
Mit der Veröffentlichung der Erteilung des Patents erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, das Patent zu benutzen.