Als Design kann die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt werden, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Nahezu jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kann für ein Designrecht in Frage kommen: Erzeugnisse, zusammengesetzte Erzeugnisse, Teile von Erzeugnissen, Logos, Icons, Produktverpackungen, Schrifttypen, Grafiken, Geschäftsaufmachungen, Verzierungen, Landkarten, Webdesign.
Schutzvoraussetzung für ein Design sind zwei Kriterien: Es muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein und es muss Eigenart aufweisen. Diese Voraussetzungen werden allerdings im Eintragungsverfahren nicht geprüft, sondern erst im Rahmen eines etwaigen Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren.
Mit der Eintragung des Designs erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, das eingetragene Design oder ein anderes Design zu benutzen, das beim so genannten informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt.