Als Design kann die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt werden, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Nahezu jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kann für ein Designrecht in Frage kommen: Erzeugnisse, zusammengesetzte Erzeugnisse, Teile von Erzeugnissen, Logos, Icons, Produktverpackungen, Schrifttypen, Grafiken, Geschäftsaufmachungen, Verzierungen, Landkarten, Webdesign.