Marken dienen der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind gebräuchliche Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen eines anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schutzfähig können Wörter, Zahlen, Buchstaben, Abbildungen, Farben, Hologramme, Audiosequenzen und Multimediasequenzen sein.
Mit der Eintragung der Marke erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers das Zeichen oder ähnliche Zeichen für die beanspruchten Waren/Dienstleistungen oder ähnliche Waren/Dienstleistungen zu benutzen, sofern Verwechslungsgefahr zu befürchten ist.